Alliance Security – über 26 Jahre Branchenerfahrung
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter in Hannover
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), externer Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelferausbildung für Unternehmen in Hannover, Wunstorf und der Region Hannover sowie auf Wunsch in ganz Niedersachsen – rechtssicher, praxisnah, aus einer Hand.
Sascha Hautau im Interview auf Wirtschaft TV
Sascha Hautau im Interview mit dem ERFOLG Magazin
Bereits zufriedene Kunden
Wir sind stolz darauf, seit vielen Jahren namhafte Unternehmen und Organisationen aus den unterschiedlichsten Branchen zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen. Ihr Vertrauen spornt uns an, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu optimieren und immer wieder neue Maßstäbe zu setzen.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
Als Ihr Partner für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Sicherheitsdienstleistungen bieten wir Ihnen Lösungen, die auf Ihren Betrieb zugeschnitten sind. Wir unterstützen Sie professionell und wirtschaftlich in den folgenden Bereichen:
Ihr zuverlässiger Experte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Brandschutz systematisch zu ermitteln und umzusetzen – abgestimmt auf Ihren Betrieb. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover betreuen wir Betriebe nach DGUV Vorschrift 2. Mit unserer praxisnahen Betreuung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Pflichten im Arbeitsschutz zuverlässig zu erfüllen und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.
Unser Schulungsportfolio – Sicherheit praxisnah und zukunftsorientiert
Unsere Schulungen in Hannover und Umgebung sind praxisnah und auf die Gefährdungen in Ihrem Betrieb abgestimmt – von der Brandschutzhelfer-Ausbildung mit Löschübung am Brandsimulator über die Unterweisung Ihrer Beschäftigten bis zur Begleitung von Evakuierungsübungen. Mit interaktiven Kursen stärken wir das Sicherheitsbewusstsein und bereiten Ihr Team optimal auf herausfordernde Situationen vor.
Was ist Arbeitsschutz?
Arbeitsschutz umfasst nach § 2 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren – einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Umfassend dazu informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Durch präventive Strategien, menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung und gezielte Unfallvermeidungsmaßnahmen – wie sie auch von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung empfohlen werden – wird das Risiko von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen nachhaltig minimiert.
Unsere hochqualifizierten Fachkräfte unterstützen Sie umfassend im Bereich Arbeitsschutz. Mit fundierter Fachkunde in Arbeitssicherheit und Brandschutz – unter Beachtung der aktuellen Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – richten wir unsere Beratung und unsere Schulungen stets am aktuellen Vorschriften- und Regelwerk aus. Vertrauen Sie auf unser professionelles Team, das Ihr Unternehmen mit individuellen Lösungen optimal an die sich ständig verändernde Arbeitswelt anpasst.
Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen und Sicherheit für die Beschäftigten
Jeder Mitarbeiter hat das fundamentale Recht, täglich gesund und unversehrt nach Hause zu gehen. Obwohl Maßnahmen wie Sicherheitsunterweisungen, das korrekte Anlegen persönlicher Schutzausrüstung und die Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften von manchen als lästig empfunden werden, sind sie essenziell, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Arbeitsschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert erhebliche Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten; dem Unternehmer drohen zudem Bußgelder und – bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfällen – Regressforderungen der Berufsgenossenschaft (§ 110 SGB VII). Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen ihrer Beschäftigten systematisch zu ermitteln und zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen; nach § 3 Arbeitsschutzgesetz müssen sie deren Wirksamkeit überprüfen und die Maßnahmen an sich ändernde Gegebenheiten anpassen.
Grundsätze im Arbeitsschutz – Kontinuierliche Verbesserung für sichere Arbeitsplätze
In der modernen Arbeitsschutzkultur gilt: "Arbeitsbedingungen müssen kontinuierlich verbessert und potenzielle Gefährdungen systematisch minimiert werden."
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betont, dass es nicht ausreicht, nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Stattdessen sollten alle Maßnahmen regelmäßig überprüft und verbessert werden, um Gefährdungen durch physische und psychische Belastungen der Beschäftigten zu vermeiden. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unterstreicht die Notwendigkeit regelmäßiger Anpassungen und Überprüfungen der Schutzmaßnahmen. Indem Gefahren an ihrer Quelle bekämpft werden und dabei der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene berücksichtigt wird (§ 4 Arbeitsschutzgesetz), entsteht ein sicheres und zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld.
Wir unterstützen Sie mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung dabei, Ihre Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Sprechen Sie uns an!
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf zentrale Fragen zur Bestellung und zum Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa, FASI) – inklusive Tipps zu Brandschutzschulungen und effektiver Arbeitssicherheit in Hannover.
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen?
Ja, der Arbeitgeber ist gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – auch Sifa oder FASI genannt – zu bestellen, um alle gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit zu erfüllen. Diese Verpflichtung gilt bundesweit – also auch für Unternehmen in Hannover und der Region. Genauere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten der BAuA und der DGUV.
Welche Vorteile bietet die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa/FASI) arbeitet unabhängig und objektiv, wodurch sie potenzielle Gefährdungen unvoreingenommen beurteilen und Verbesserungspotenziale aufzeigen kann – ein wichtiger Aspekt für Unternehmen in Hannover. Zudem ermöglicht sie es, interne Ressourcen zu schonen, indem sie Aufgaben wie Brandschutzschulungen und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen übernimmt. Das Arbeitssicherheitsgesetz lässt die externe Betreuung ausdrücklich zu (§ 19 ASiG).
Welche Aufgaben übernimmt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt Aufgaben wie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Organisation und Durchführung von Brandschutzschulungen sowie die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, auch in Unternehmen in Hannover. Sie unterstützt den Arbeitgeber bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Erstellung notwendiger Sicherheitsdokumentationen. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt; die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert den Umfang der Betreuung.
Welche Qualifikationen und Erfahrungen muss eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mitbringen?
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa/FASI) brauchen – wie interne – eine Ausgangsqualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister, in der Regel mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit in diesem Beruf und einen erfolgreich abgeschlossenen staatlichen oder von einem Unfallversicherungsträger anerkannten Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Praktische Erfahrungen im Bereich Brandschutzschulung und Arbeitssicherheitsmanagement – beispielsweise in regionalen Betrieben in Hannover – sind hierbei von großem Vorteil. Die Anforderungen sind in § 7 Arbeitssicherheitsgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 2 geregelt.
Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich die externe Beauftragung?
Die externe Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich häufig in kleinen bis mittleren Unternehmen, bei denen interne Kapazitäten für die Erfüllung der umfangreichen Arbeitsschutzvorgaben nicht kosteneffizient eingesetzt werden können. Insbesondere wenn der nach DGUV Vorschrift 2 erforderliche Betreuungsumfang so gering ist, dass sich eine eigene Stelle nicht lohnt, bietet sich die externe Lösung an. Diese Vorgehensweise ist auch in der Region Hannover weit verbreitet.
Wie wird der Betreuungsumfang bzw. die Einsatzzeit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt?
Den Betreuungsumfang regelt die DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft: Nach der neuen Fassung gibt es bis 20 Beschäftigte keine festen Einsatzstunden – die Fachkraft unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und kommt anlassbezogen; ab 21 Beschäftigten gilt eine Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigten und Jahr, abhängig von der Betreuungsgruppe Ihrer Branche. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung; sie richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf, etwa bei besonderen Gefährdungen, Umbauten oder neuen Verfahren. Einen Online-Rechner für die Einsatzzeiten bietet zum Beispiel die BGN an. Gern ermitteln wir den Betreuungsumfang für Ihren Betrieb.
Was unterscheidet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit von einem Sicherheitsbeauftragten?
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Beschäftigter des Betriebs, der neben seiner eigentlichen Arbeit ehrenamtlich auf Sicherheit achtet. Seit dem 29. Mai 2026 ist er ab regelmäßig 50 Beschäftigten Pflicht, bei 21 bis 49 Beschäftigten nur bei besonderer Gefährdung (§ 22 SGB VII). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die ausgebildete Fachberaterin des Arbeitgebers mit den Aufgaben aus § 6 ASiG und bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei (§ 8 ASiG) – egal, ob intern angestellt oder extern beauftragt. Beide ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Offizielle Informationen finden Sie auf den Seiten der BAuA und der DGUV.
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Sascha Hautau
Erfolgreich in der Bewachungsbranche
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Eine Investition in sich selbst kann einem nicht mehr genommen werden. Die erlernten Fähigkeiten bleiben erhalten. Wer einmal Fahrradfahren gelernt hat, wird es niemals verlernen, egal wie lange er das Rad nicht benutzt hat. Nimmst du einem Millionär sein gesamtes Geld weg, wird er nach kürzester Zeit wieder in gewohntem Wohlstand leben.
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