1. Gefährdungsbeurteilung durchführen
Eine der zentralen Pflichten des Arbeitgebers ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei müssen alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Unternehmen systematisch auf potenzielle Gefährdungen untersucht werden. Auf Basis dieser Beurteilung werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung entwickelt und umgesetzt. Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen ändern.
2. Unterweisung der Beschäftigten
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheitsmaßnahmen und Gesundheitsrisiken zu informieren. Unterweisungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über die Gefahren in ihrem Arbeitsumfeld Bescheid wissen und die notwendigen Schutzmaßnahmen kennen. Diese Schulungen müssen bei Arbeitsbeginn und danach in regelmäßigen Abständen sowie bei Änderungen der Arbeitsabläufe durchgeführt werden.
3. Bereitstellung von Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstung
Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie z. B. Helme, Handschuhe, Schutzbrillen oder Gehörschutz. Die Schutzausrüstung muss den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeiten entsprechen und den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
4. Arbeitsbedingungen gestalten
Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist eine weitere Pflicht des Arbeitgebers. Dies umfasst die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Vermeidung von Gefahrenquellen und die Sicherstellung ausreichender Beleuchtung und Belüftung. Auch die Organisation der Arbeitszeiten spielt eine Rolle, um psychische Belastungen der Beschäftigten zu minimieren.
5. Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass im Betrieb Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen werden können. Dies bedeutet, dass ausreichend geschulte Ersthelfer vorhanden sein müssen und geeignete Erste-Hilfe-Ausrüstung bereitgestellt wird. Außerdem müssen Notfallpläne für verschiedene Szenarien, wie zum Beispiel Brände oder Unfälle, erstellt und regelmäßig geübt werden.
6. Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Um die Gesundheit der Beschäftigten optimal zu schützen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenzuarbeiten. Diese Experten unterstützen bei der Beurteilung von Gesundheitsrisiken, der Planung von Präventionsmaßnahmen und der Durchführung von Betriebsbegehungen.
7. Arbeitsmittel sicher bereitstellen
Ein weiterer wichtiger Punkt der Arbeitgeberpflichten ist die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel. Alle Arbeitsmittel müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Sicherheit geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten entstehen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und alle erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen.
8. Arbeitsabläufe und Prozesse sicher gestalten
Auch die Gestaltung der Arbeitsabläufe gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Diese müssen so organisiert werden, dass Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten minimiert werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass Arbeitsabläufe klar strukturiert und Aufgaben eindeutig verteilt sein sollten, um Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden.
9. Psychische Belastungen berücksichtigen
Neben physischen Gefährdungen müssen auch psychische Belastungen im Rahmen des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die der psychischen Gesundheit der Beschäftigten dienen. Dies umfasst die Vermeidung von Überlastung, die Förderung einer positiven Arbeitsatmosphäre sowie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Beratung bei psychischen Problemen.