Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz ist der Arbeitgeber. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet ihn dazu, die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Das kann er nur, wenn er die Risiken kennt. In der Praxis führt er die Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz nicht allein durch, sondern zieht Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte hinzu, die Gefahren besser einschätzen und Lösungen entwickeln können. Oft werden auch Führungskräfte und Mitarbeiter einbezogen, da ihre Erfahrungen und Beobachtungen im Arbeitsalltag wertvolle Hinweise liefern.
Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz folgt einem klaren Schema:
systematisches Erfassen aller Arbeitsplätze und Tätigkeiten
Identifizierung potenzieller Gefährdungen
Bewertung der erkannten Gefahren bezüglich ihrer Bedeutung für die Gesundheit der Mitarbeiter
Erarbeiten konkreter Schutzmaßnahmen
Umsetzung der Maßnahmen einschließlich Dokumentation
regelmäßige Überprüfung der Resultate, um die Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz aktuell zu halten
Die Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Sie begleitet den Arbeitsalltag kontinuierlich und wird immer dann aktualisiert, wenn sich Arbeitsbedingungen, technische Ausstattung oder organisatorische Abläufe verändern. Die ausführliche Dokumentation aller wesentlichen Schritte dient nicht nur als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden. Sie schafft auch Transparenz für Beschäftigte und bildet den Ausgangspunkt für spätere Anpassungen und Ergänzungen der Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz.
Die Form der Dokumentation ist frei. Sie können sich die Arbeit erleichtern, indem Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz eine Vorlage nutzen. Laden Sie sich einfach unsere Gefährdungsbeurteilung-Büroarbeitsplatz-Vorlage als PDF herunter und ersparen Sie sich unnötigen Aufwand.